Angepasstes Hygiene- und Nutzungskonzept der NewKammer Seesen

Verschärfte Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Arbeitsbereich lt. Infektionsschutzgesetz

1. Nutzerinnen und Nutzer sind dazu verpflichtet, vor Betreten des Coworking-Bereichs in der NewKammer einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Zu beachten ist, dass der Impfschutz seit mindestens 14 Tagen bestehen muss und die Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf.

2. Nutzerinnen und Nutzer ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis müssen vor dem Betreten des Coworking-Bereichs einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Hierbei sind PoC-Tests 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden.

Die nachfolgenden Regelungen basieren auf der „Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)“ vom 30. Oktober 2020. Das Hygiene- und Nutzungskonzept wird regelmäßig auf Aktualität geprüft und entsprechend angepasst.

Erweiterte Hygieneregeln

1. Nutzerinnen und Nutzer, die sich krank fühlen oder Symptome einer Krankheit zeigen, dürfen die NewKammer Seesen nicht betreten.

2. Nutzerinnen und Nutzer müssen beim Betreten der NewKammer Seesen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss im gesamten Gebäude getragen werden und darf ausschließlich am eigenen Arbeitsplatz abgenommen werden.

3. Nutzerinnen und Nutzer müssen ihre Hände beim Betreten der NewKammer Seesen desinfizieren. Darüber hinaus ist eine regelmäßige und gründliche Hand-Hygiene einzuhalten. Ein entsprechender Spender mit Desinfektionsmittel steht hierfür zur Verfügung.

4. Nutzerinnen und Nutzer müssen den üblichen Mindestabstand von 1,5m zu jeder Zeit einhalten.

5. Nutzerinnen und Nutzer sind dazu angehalten, Berührungen an Mund, Nase und Augen zu unterlassen. Husten und Niesen hat in die Armbeuge zu erfolgen. Auf jede Art des Körperkontaktes zu anderen Nutzerinnen und Nutzer ist zu verzichten.

6. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind angehalten die Büroräume ihres Arbeitsplatzes alle 30 Minuten zu lüften.

7. Alle Nutzerinnen und Nutzer müssen ihre Mahlzeiten einzeln an ihrem Arbeitsplatz oder an der frischen Luft einnehmen. Eine gemeinschaftliche Nutzung der Küche ist nicht gestattet.

8. Die Küche der NewKammer Seesen darf ausschließlich einzeln betreten werden. Nutzerinnen und Nutzer sind angehalten, die entsprechenden Flächen (Kühlschrank, Geschirrspüler, Arbeitsplatte, Kaffeemaschine, etc.) nach der Nutzung zu desinfizieren. Darüber hinaus ist die Küche nach der Nutzung zu lüften.

9. Bestand bei einer Nutzerin oder einem Nutzer Kontakt zu einer Person, die sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder in dem Verdacht einer Corona-Infektion steht, so ist dieser Nutzerin oder diesem Nutzer der Zugang zur NewKammer Seesen nicht gestattet.

Vielen Dank für eure Mithilfe!